Die neuen Ausbildungsverordnungen Sommer 2022
Schon gewusst? Zum 1. August 2022 gibt es Neuordnungen und neue Ausbildungsverordnungen bei verschiedenen Berufen. Der „Versicherungskaufmann“ bekommt mal wieder einen neuen Namen und hört jetzt auf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“. Die Zwischenprüfung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 ersetzt. Bei der mündlichen Prüfung muss eine aus fünf Wahlqualifikationen gewählt werden. Im Herbst 2023 wird auf Grundlage der neuen Ausbildungsordnung das erste Mal geprüft.
Auch für die Berufe aus Gastronomie und Hotellerie ändert sich einiges. Zukünftig wird in sieben verschiedenen gastgewerblichen Berufen ausgebildet. „Fachkraft Küche“ lautet die Bezeichnung für den neuen zweijährigen Ausbildungsberuf. Die Novellierung bringt neben neuen Berufsbezeichnungen und inhaltlichen Änderungen auch eine gestreckte Abschlussprüfung mit sich.
Mehr Informationen gibt es auf unserer Neuordnungs-Webseite. Wir aktualisieren die Seite laufend für Sie, so sind Sie immer bestens über Neuordnungen kaufmännischer Ausbildungsberufe informiert.
Nach Durchführung der ersten Prüfungen sind auch diese bei uns erhältlich. Nutzen Sie unser u-form UPDATE, lassen Sie sich schon heute kostenlos vormerken und erhalten Sie als eine*r der Ersten mehr Informationen.
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