Azubis im Homeoffice: Zurückziehen oder bleiben?
Verordnungen, Paragrafen, die Pandemie: Bei der ständig wechselnden Gesetzeslage ist es oft gar nicht so einfach, stets den Überblick zu bewahren, um im Einzelfall regelkonform entscheiden zu können, welches Verhalten jeweils korrekt ist.
Um hier schon mal einige Hürden für Sie aus dem Weg zu räumen und Ihnen besonders die Entscheidungsfrage zu erleichtern, ob Arbeiten von Zuhause für Azubis vertretbar ist, haben wir zwei spannende Veröffentlichungen herausgesucht, die in diesem Kontext Antworten liefern können.
DIHK Impulspapier: „Mobiles Ausbilden“
Grundsätzlich sollen Ausbildungsinhalte unter Anwesenheit des Ausbilders im Betrieb vermittelt werden. Während der Corona-Pandemie haben Betriebe und Azubis jedoch zum Teil große Ausbildungsabschnitte notgedrungen auch im Homeoffice oder mobil absolviert. Die Erfahrungen sind ersten Einschätzungen zufolge sehr positiv: Mobiles Lernen hat sich in der Ausbildung scheinbar schon bewährt, denn offensichtlich konnten Azubis so auch während der Krise erfolgreich ausgebildet werden.
Ein Impulspapier des Deutschen Industrie- und Handelskammertags DIHK gibt Leitlinien, Wege und Empfehlungen vor, die mobiles Ausbilden auch nach COVID-19 ermöglichen.
DIHK Impulspapier downloaden (PDF)
BDA Handreichung (FAQ): „Ausbildung im Kontext von mobiler Arbeit“
Antworten auf häufig gestellte, rechtliche Fragen (FAQ) im Kontext von mobiler Arbeit in der Ausbildung, insbesondere auch, nachdem seit 1. Juli 2021 keine Pflicht zum Homeoffice mehr besteht (Änderung der Corona-ArbSchV), vermittelt eine aktuelle Handreichung, die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA veröffentlicht wurde.
FAQ-Dokument der BDA herunterladen (PDF)